Am 13.09.2024 besuchte uns die Jugendpolizistin Frau Michaela Hofmeister der Polizeiinspektion Freilassing, um alle 9. Klassen über das Thema Jugendrecht zu informieren. In einem aufschlussreichen Vortrag ging sie auf verschiedene Aspekte des Jugendstrafrechts ein.
Dabei war ein zentrales Thema „Altersgrenzen im Jugendstrafrecht“. Die Polizistin erkläre, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren strafmündig sind. Das bedeutet, dass sie ab diesem Alter für ihre Straftaten vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Sie erläuterte auch, dass es bis zum 18. Lebensjahr spezielle Regeln im Jugendstrafrecht gibt, um den jugendlichen Straftätern zu helfen, ihr Verhalten zu ändern.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, was als Gewalt gilt. Hierbei wurde klar, dass Gewalt nicht nur körperliche Übergriffe, wie Schläge oder Tritte, umfasst, sondern auch psychische Gewalt, wie Beleidigungen oder Drohungen.
Anhand von Beispielen für Straftaten, wie Körperverletzung, erklärte die Jugendpolizistin, welche rechtlichen Konsequenzen solche Taten nach sich ziehen können.
Der Vortrag war sehr informativ und half den Schülerinnen und Schülern, ein besseres Verständnis für das Jugendstrafrecht und die möglichen Konsequenzen von Straftaten zu entwickeln.