Aufnahme/Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024

Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024
Die Übertrittsveranstaltungen für Schülerinnen, Schüler und Eltern finden wie folgt statt:
➣Schulhaus- und Geländeführungen für die Kinder und die Eltern können in der Zeit von
Montag, 17.04.2023 bis Freitag 05.05.2023 gebucht werden.
Die Führungen finden zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr statt.
Nehmen Sie zu einer Terminvereinbarung bitte telefonisch (Tel.: 08671 5005-13)
Kontakt mit unserem Sekretariat auf.
➣ Informationsabend für die Eltern
Montag, den 13.02.2023, 19:00 Uhr in der Pausenhalle im St. Josefsbau
➣ Tag der offenen Tür für Schülerinnen, Schüler und Eltern
Samstag, den 18.03.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit individuellen Führungen für Eltern und Kind
Kontaktieren Sie uns auch gerne per E-Mail (sekretariat@mariawardschulen.de) oder über das Kontaktformular der Schule.
Übertritt
von der 4. Klasse der Grundschule:
Entscheidend für die Eignung zum Übertritt von der Grundschule an die Realschule ist im Übertrittszeugnis der 4. Klasse der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde bis
Ø 2,66.
von der 5. Klasse der Mittelschule:
Entscheidend von der Eignung zum Übertritt von der Mittelschule an die Realschule ist im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik bis Ø 2,5.

Unterlagen zur Anmeldung
Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen zeitnah, als Download zur Verfügung. Bitte laden Sie sie herunter und legen sie ausgefüllt und unterschrieben den Anmeldeunterlagen bei:
Checkliste der Aufnahmeunterlagen
Anmeldeblatt für 2023-2024
Beiblatt zum Anmeldeblatt – Erreichbarkeit in Notfällen mit Schweigepflichtsentbindung
Wichtige Informationen im Rahmen der Anmeldung – Rückmeldezettel 1 und 2
Anmeldung für Talentkurse
Informationen zum Probeunterricht (optional)
Anmeldeblatt für die Offene Ganztagsschule (optional)
Anerkennung der Nutzungsordnung für die Computeranlagen
Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Einverständniserklärung zur Nutzung von Microsoft-Teams und Office 365
Schulvertrag 2023 der Maria-Ward-Schulstiftung
(zum Verbleib bei Ihnen)
Rahmenordnung für Pädagogische Maßnahmen an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern (PMO)
Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Altötting (optional)
Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Mühldorf am Inn (optional)
Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Traunstein (optional)
Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Rottal (optional)
Informationen unserer staatlichen Schulpsychologin zum Übertritt (optional)
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende weitere Unterlagen mit:
- Original des Übertrittszeugnisses
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches
- Kopie eines Sorgerechtsbeschlusses (optional)
- Kopie einer LRS/RS – Bescheinigung (optional)
- zwei Passbilder
Hinweis zum Willkommensabend sowie zum Masernschutz
Bitte beachten Sie: Eine separate Einladung zum Willkommensabend am Montag, 3. Juli 2023 erhalten Sie und Ihr Kind rechtzeitig auf dem Postweg. Seit dem 01.03.2020 sind die Schulen gesetzlich verpflichtet, den Masernschutz der neuen Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Bitte bringen Sie deshalb den Impfausweis/Nachweis über den Masernschutz (Titerbestimmung) Ihres Kindes zur Einsichtnahme im Original am Willkommensabend mit. Sie erhalten ihn am Ende der Veranstaltung zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, denen die Eignung für die Realschule im Übertrittszeugnis nicht bescheinigt wurde, ist nur für Grundschülerinnen und -schüler, die im Übertrittszeugnis den Vermerk „geeignet für den Besuch einer Mittelschule“ haben.
Er findet am Dienstag, 16.05.2023, Mittwoch 17.05.2023 und Freitag, 19.05.2023, statt.

Die Aufgaben für den Probeunterricht werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstellt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anforderungen in Bayern überall gleich sind.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.