Aufnahme/Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Die verbindliche Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 findet in der Zeit von
Montag, 6. Mai 2024 bis Mittwoch, 8. Mai 2024
jeweils von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr 
statt.

Übertritt

von der 4. Klasse der Grundschule:
Entscheidend für die Eignung zum Übertritt von der Grundschule an die Realschule ist im Übertrittszeugnis der 4. Klasse der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde bis
Ø 2,66.

von der 5. Klasse der Mittelschule:
Entscheidend von der Eignung zum Übertritt von der Mittelschule an die Realschule ist im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik bis Ø 2,5.

Unterlagen zur Anmeldung

Folgende Unterlagen können Sie einzeln aus dieser Auflistung oder gesammelt hier (als zip.Datei) herunterladen.
Legen Sie sie bitte ausgefüllt und unterschrieben den Anmeldeunterlagen bei.

Erfassungsbogen Kostenfreiheit des Schulwegs Landkreis Altötting (optional) – bitte unter diesem Link öffnen, online ausfüllen und abschicken, anschl. ausdrucken und zur Anmeldung bitte mitbringen

Erfassungsbogen Kostenfreiheit des Schulwegs Landkreis Mühldorf (optional) – bitte unter diesem Link öffnen, online ausfüllen und abschicken, anschl. ausdrucken und zur Anmeldung bitte mitbringen

Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Traunstein (optional) – bitte ausdrucken und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen

Kostenfreiheit des Schulwegs – Landkreis Rottal Inn (optional) – bitte ausdrucken und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende weitere Unterlagen mit:
  • Original des Übertrittszeugnisses
  • Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches
  • Kopie eines Sorgerechtsbeschlusses (optional)
  • Kopie einer LRS/RS – Bescheinigung (optional)
  • zwei Passbilder
Hinweis zum Willkommensabend sowie zum Masernschutz

Bitte beachten Sie: Eine separate Einladung zum Willkommensabend am Mittwoch, 10. Juli 2024 erhalten Sie und Ihr Kind rechtzeitig auf dem Postweg. Seit dem 01.03.2020 sind die Schulen gesetzlich verpflichtet, den Masernschutz der neuen Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Bitte bringen Sie deshalb den Impfausweis/Nachweis über den Masernschutz (Titerbestimmung) Ihres Kindes zur Einsichtnahme im Original am Willkommensabend mit. Sie erhalten ihn am Ende der Veranstaltung zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, denen die Eignung für die Realschule im Übertrittszeugnis nicht bescheinigt wurde, ist nur für Grundschülerinnen und -schüler, die im Übertrittszeugnis den Vermerk „geeignet für den Besuch einer Mittelschule“ haben.

Er findet am Dienstag, 14. Mai 2024, Mittwoch 15. Mai 2024 und  Donnerstag, 16. Mai 2024, statt.

Die Aufgaben für den Probeunterricht werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstellt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anforderungen in Bayern überall gleich sind.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.

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