Aufnahme/Anmeldung für das Schuljahr 2021/2022
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Themen Übertritt, Anmeldung und Probeunterricht.
Übertritt
von der 4. Klasse der Grundschule:
Entscheidend für die Eignung zum Übertritt von der Grundschule an die Realschule ist im Übertrittszeugnis der 4. Klasse der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde bis Ø 2,66.
von der 5. Klasse der Mittelschule:
Entscheidend von der Eignung zum Übertritt von der Mittelschule an die Realschule ist im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik bis Ø 2,5.


Anmeldung
Die Anmeldung für das Schuljahr 2020/2021 findet zu folgenden Zeiten statt:
- Montag, 10.05.2021,
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Dienstag, 11.05.2021, und Mittwoch, 12.05.2021,
jeweils von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 14.05.2021,
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Unterlagen zur Anmeldung
Folgende Unterlagen – die Sie bitte ausgefüllt zur persönlichen Anmeldung mitbringen – stellen wir Ihnen kurz vor der Anmeldezeit zur Verfügung. Diese können Sie dann durch Anklicken öffnen und herunterladen.
Anmeldeblatt
Anlagen zum Anmeldeblatt
(Rückmeldezettel 1 und 2)
Informationen zum Probeunterricht
Anmeldeblatt für die Offene Ganztagsschule
(bei Interesse ausfüllen)
Elternschreiben: Nutzungsordnung der Computereinrichtung
Anerkennung der Nutzungsordnung
Schulvertrag der Maria-Ward-Schulstiftung
Informationen zur Lese-Rechtschreibstörung
Antrag auf Nachteilsausgleich
Bitte bringen Sie zur Anmeldung noch folgende weitere Unterlagen mit:
- Original des Übertrittszeugnisses
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches
- Kopie eines Sorgerechtbeschlusses
- zwei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Namen beschriften)
Hinweis zum Masernschutz
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.03.2020 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Masernschutz unserer neuen Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Wir bitten Sie deshalb, einen Nachweis zum Masernschutz für Ihr Kind mitzusenden bzw. zur Anmeldung mitzubringen.
Dieser Nachweis kann erbracht werden über:
- Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen)
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben)
- Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o. g. Nachweise bereits vorgelegen hat (z. B. Grundschule)
Das zu Grund liegende Schreiben des Kultusministeriums zum Masernschutz sowie die Datenschutzrichtlinien können Sie hier einsehen.
Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, denen die Eignung für die Realschule im Übertrittszeugnis nicht bescheinigt wurde, ist nur für Grundschülerinnen und -schüler, die im Übertrittszeugnis den Vermerk „geeignet für den Besuch einer Mittelschule“ haben.
Er findet in der Zeit von Dienstag, 18.05.2021 bis Donnerstag, 25.05.2021, statt.

Die Aufgaben für den Probeunterricht werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstellt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anforderungen in Bayern überall gleich sind.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille.